Eching am Ammersee ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1704 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82279
Vorwahl
08143
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bau-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss der Gemeinde Eching hat am 09.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „GE Point Erweiterung“ gebilligt. Der Plan betrifft ein Gebiet westlich der Überführung der B11, südlich und östlich begrenzt durch die Aster Straße und nördlich durch die B11. Der Entwurf und die umweltrelevanten Informationen liegen zur öffentlichen Auslegung aus.
Zudem arbeitet die Gemeinde Eching an dem Bebauungsplan „Dietersheim Anger“, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt wird. Dieser Plan zielt auf die Schaffung von Miet- und Eigentumswohnungen, die Entwicklung eines naturnahen und erholungswirksamen grünen Angers und die Sicherung wertvoller Gehölzbestände ab.
Die Gemeinde Eching verfolgt auch weiterhin ihr soziales Baulandmodell, das seit den 1970er Jahren bekannt ist und bezahlbaren Wohnraum durch vergünstigte Erbbauzinsen fördert.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.